Bei der Ausgestaltung der Kostenarten-, Kostenstellen- und Kostenträgerrechnung müssen die Besonderheiten der berufsgenossenschaftlichen Kosten- und Leistungsrechnung berücksichtigt werden. Der haushaltswirtschaftliche Einfluss macht sich bei der Kostenerfassung, -gliederung und -analyse bemerkbar. Innerbetriebliche Leistungsverrechnung und Umfang der Kostenverantwortung richten sich nach der Zweckorientierung des zu Grunde liegenden Abrechnungsmodells. Zweistufige Kalkulationssatzermittlung und zweistufige Zuschlagskalkulation machen auf die besondere Bedeutung der Mitglieder- und Beitragsdienste aufmerksam. Kalkulationsobjekte sind die Dienstleistungen, wie sie der berufsgenossenschaftliche Dienstleistungskatalog ausweist. Die Betriebsergebnisrechnung besteht aus einer Kostenaufstellung und einer mengenmäßigen Leistungsdokumentation.
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