Die Rechtssetzung der Europäischen Gemeinschaft bildet die Grundlage des Arbeits- und Gesundheitsschutz in Deutschland. Alle Mitgliedsstaaten der EU haben sich verpflichtet, ihre Rechts- und Verwaltungsvorschriften entsprechend der EU-Richtlinien oder der EU-Entscheidungen zu verändern. Die in Deutschland vorhandenen Gesetze und Verordnungen müssen konform mit der EU-Rechtssetzung gehen. Anpassungen sind notwendig und auch die unterschiedliche Rechtsauffassung der verschiedenen Akteure kann zu einer Konkretisierung oder Veränderung der gesetzlichen Grundlagen führen, wenn entsprechende höchstrichterliche Entscheidungen auf EU- oder nationaler Ebene vorliegen.
Die Grundlagen des Arbeits- und Gesundheitsschutzes sind gelegt und werden Bestand haben. Aber wie erreicht man die Ziele? Sind konkrete Vorgaben nötig oder sollen die Akteure in den Betrieben einen größeren Gestaltungsrahmen bekommen? Was passiert, wenn es keine betriebliche Interessenvertretung gibt und die staatlichen Aufsichtsbehörden ihren Aufgaben durch Personalverknappung kaum noch nachkommen? Was nützen die besten Regeln, wenn sie nicht eingehalten werden oder erst dann, wenn ein großer Schaden entstanden ist?
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