Darf ein Gabelstaplerfahrer das Flurförderzeug verlassen, wenn er eine Last angehoben hat (Dialog-Nr. 13.295)?
Die Antwort auf Ihre Frage leitet sich u. a. aus der BGV D 27 „Flurförderzeuge“ – § 15 (Verlassen des Flurförderzeuges) ab: „(1) Der Fahrer hat vor dem Verlassen des Flurförderzeuges dafür zu sorgen, dass dieses kein Hindernis auf Verkehrs- und Fluchtwegen bildet und dass Zugänge zu Sicherheitseinrichtungen und zu Betriebseinrichtungen, die jederzeit erreichbar sein müssen, zugänglich bleiben. Er hat ferner
1. die Feststellbremse zu betätigen,
2. das Lastaufnahmemittel in die tiefste Stellung zu fahren,
3. bei Flurförderzeugen mit Hubmast- Neigeeinrichtung die Gabel mit den Spitzen nach unten zu neigen,
4. den Antriebsmotor abzustellen und
5. das Flurförderzeug gegen unbefugte Benutzung zu sichern.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-12-01 |
Seite 594
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