Bereits die erste Berufskrankheitenverordnung (BKV) von 1925 enthielt in einer Liste von elf Krankheiten auch „Erkrankungen an Hautkrebs durch Ruß, Paraffin, Teer, Anthracen, Pech und verwandte Stoffe“. Das Anthracen als organische Substanz ist ein typischer Vertreter der Stoffklasse der so genannten polykondensierten aromatischen Kohlenwasserstoffe (PAK). Heute ist bekannt, dass zahlreiche Vertreter dieser Substanzklasse teilweise ausgeprägte krebsverursachende Eigenschaften aufweisen.
PAK treten in den Industriestaaten an wirtschaftlich bedeutenden Arbeitsplätzen auf, so z. B. in Kokereien, bei der Herstellung von feuerfesten Materialien oder in der Stahlproduktion. Sie entstehen dort während der Produktionsprozesse als komplexe Mischungen oder werden als Bestandteil von Dichtmaterialien bei der Verarbeitung freigesetzt.
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