Mit dem Erlass der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (Lärm-VibrationsArbSchV) vom 6. März 2007 und dem unmittelbaren Inkrafttreten am 8. März 2007 kam die Bundesregierung – wenn auch mit Verspätung – der Verpflichtung zur Umsetzung der EG-Richtlinie 2003/10/EG vom 6. Februar 2003 über Mindestvorschriften zum Schutz vor Lärm nach. Die Auswirkungen auf die Bereitstellung von Gehörschutz sowie die Benutzung von Gehörschutz sind erheblich. Die neue LärmVibrations-ArbSchV widmet dem Gehörschutz als „Persönliche Schutzausrüstung“ einen eigenen Artikel. Dies erfolgt trotz des bekannten TOP-Prinzips, wonach persönliche Schutzmaßnahmen erst anzuwenden sind, wenn technische und organisatorische Maßnahmen ausgeschöpft sind. Das belegt eindrucksvoll, dass auch bei Anwendung modernster Technologien sowohl der individuelle Gehörschutz als auch das sicherheitsbewusste Verhalten einen hohen Stellenwert haben. Im Folgenden werden die wichtigsten Änderungen zum Gehörschutz dargestellt, beschrieben und erläutert.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2007.07.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2007 |
Veröffentlicht: | 2007-08-06 |
Seiten 338 - 339
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