Mit der Änderung des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) zum 1.1.2004 und dem Auslaufen der Übergangsfrist zum 31.12.2006 gilt für Krankenhäuser die Regelung, dass die Zeiten der Bereitschaftsdienste in vollem Umfang als Arbeitszeit im Sinne des ArbZG zu werten sind. Die Übergangszeit sollte es den Krankenhausleitungen ermöglichen, die Arbeitszeitmodelle entsprechend anzupassen. Das LAS informierte die Krankenhausleitungen, dass Handlungshilfen (LV 30) und Arbeitsmaterialien zur Arbeitszeitgestaltung in Krankenhäusern vorliegen, die von Arbeitsschutzinstitutionen erarbeitet worden sind.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2014.05.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-04-28 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: