Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung schädigen Arbeitnehmer, verursachen jährlich enorme Ausfälle in den Kassen der Sozialversicherung und bei den Steuereinnahmen, belasten zudem die öffentlichen Haushalte durch staatliche Transferleistungen und führen zu Wettbewerbsverzerrungen zu Lasten gesetzestreuer Unternehmen. Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung gehen häufig mit Verstößen gegen Arbeitsschutzvorschriften einher. Aus diesem Grund sehen sowohl das Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung (Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz – SchwarzArbG) als auch das Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit (ArbSchG) eine intensive Zusammenarbeit, insbesondere durch gegenseitige Unterrichtungsverpflichtungen, vor. Zur konkreten Ausgestaltung dieser gesetzlichen Regelungen hat das Bundesministerium der Finanzen mit den für den Arbeitsschutz zuständigen Ministerien der Länder als Mitglieder im Länderausschuss für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik (LASI), vertreten durch seine Vorsitzende oder seinen Vorsitzenden, erstmals zum 1. Juni 2010 eine Vereinbarung über die Grundsätze der Zusammenarbeit zwischen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit der Zollverwaltung (FKS) und den für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden der Länder getroffen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 12 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-11-28 |
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