In Berlin kam es im Sommer 2010 zu einem tödlichen Arbeitsunfall an einer Kanalballenpresse. Nach Rekonstruktion des Tatherganges versuchte der Beschäftigte, eine Verstopfung am Pressenschacht zu lösen und schaltete dabei den Zuführförderer ab. Er kletterte bis zum Ende des zum Pressenschacht führenden Zuführbandes. Dort muss der Beschäftigte ausgerutscht sein oder das Gleichgewicht verloren haben. Er stürzte in den Pressenschacht und löste beim Aufrichten mit seinem Körper die Lichtschranke zum Pressvorgang aus, bei dem er zu Tode kam. Das LAGetSi wurde tätig und ordnete unter anderem als Arbeitsschutzmaßnahme zusätzlich ein Transpondersystem an. Gegen die Anordnung legte der Anlagenbetreiber Widerspruch ein. Aufgrund des immer noch laufenden Ermittlungsverfahrens der Staatsanwaltschaft kann zum Verfahrensausgang noch keine Auskunft gegeben werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.10.12 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-10-10 |
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