Das geltende Vorschriften- und Regelwerk des betrieblichen Arbeitsschutzes richtet sich mit der überwiegenden Zahl seiner Forderungen an den Arbeitgeber, der die Verantwortung für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten im Betrieb trägt. Das Vorgehen und Inhalte der Überwachung und Beratung durch die staatlichen Arbeitsschutzbehörden zur Arbeitsschutzorganisation enthalten die LASI-Veröffentlichung LV 54 „Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“ 1 und die GDA-Leitlinie „Gefährdungsbeurteilung und Dokumentation“. Mit der LV 59 liegt nun eine Anleitung zur Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung durch die Behörden vor. Damit setzt die behördliche Überprüfung dort an, wo sie den Betrieben am besten und nachhaltig, nicht nur im Moment der Kontrolle, helfen kann.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2014 |
Veröffentlicht: | 2014-08-29 |
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