Die Aufsicht in den Betrieben begann mit der Kontrolle der Sicherheit gefährlicher Geräte, zunächst von Dampfmaschinen. Diese Kontrollen übernimmt heute in staatsentlastender Tätigkeit der TÜV. Seit über 100 Jahren gibt es auch gesetzliche Vorschriften für Arbeitsstätten. Damit wurden auch diese den staatlichen Kontrollen unterzogen. Die zuständigen Arbeitsschutzbehörden kontrollieren noch immer die Einhaltung der Arbeitsschutzgesetze und -verordnungen und beraten die Arbeitgeber bei der Erfüllung ihrer Pflichten. Jedoch ist jede derartige Kontrolle eine zufällige Stichprobe und mit diesen Kontrollen allein kann die Sicherheit nicht gewährleistet werden.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2011.07.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-08-02 |
Seiten 348 - 350
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