Die alte Arbeitsschutzpraxis, einen einzelnen Fehler nach einer (behördlichen) Kontrolle zu beheben, soll durch ein Arbeitsschutzmanagement abgelöst werden, das bei der Planung beginnt, die Ausführung organisiert und den Erfolg durch regelmäßige Kontrollen überprüft.
Diese Umstellung im Betrieb erfordert die Mithilfe und Kontrolle durch die Aufsichtsbehörden. Die neue LV 58 knüpft an LV 54 „Grundsätze der behördlichen Systemkontrolle“ an, die ein Material zum Vorgehen der staatlichen Arbeitsschutzbehörden zur Arbeitsschutzorganisation bei der Überwachung und Beratung enthält.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2013.11.14 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2013 |
Veröffentlicht: | 2013-10-31 |
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