Jede Person, die etwas unternimmt, muss sich vorab darum kümmern, welche Vorgaben gelten, um diese dann auch einzuhalten. Das gilt für Fahrzeuglenker ebenso wie für Unternehmer, die Produkte herstellen, lagern oder auch für Dienstleister. Die Aussage „das habe ich nicht gewusst“ hat vor Gericht keine Gültigkeit („Unwissenheit schützt vor Strafe nicht!“) und kann sogar strafverschärfend wirken mit der Begründung: „Das hätten Sie aber wissen müssen!“. Subsummiert: Es ist keine Bringschuld von Behörden oder anderen Institutionen, Brandschutzvorgaben an Unternehmen heranzutragen. Nein, es ist die Holschuld des Unternehmers, sich Kenntnis aller geltenden sicherheitstechnischen Vorschriften zu beschaffen. Verfügt man nicht über das nötige Fachwissen, muss man Fachleute einkaufen – hier also Brandschutzbeauftragte.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.04.05 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2021 |
Veröffentlicht: | 2021-03-31 |
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: