Abstürze sind in der Industrie häufig Ursache für Arbeitsunfälle mit Verletzungen oder tödlichem Ausgang. Nach der europäischen Richtlinie 89-686 müssen Fallschutzmaßnahmen für Personen, die in einer gewissen Höhe arbeiten, vom Arbeitgeber bereitgestellt werden. Ist es nicht möglich, diese Risiken durch konstruktive oder technische Mittel zu beseitigen und sind auch keine vorbeugenden Maßnahmen vorhanden, sollte der Arbeitgeber den Einsatz von Schutzsystemen in Erwägung ziehen. Zum Beispiel die Anschlageinrichtung Söll MultiRail® und Söll GlideLoc® mit den entsprechenden individuellen Fallschutzeinrichtungen.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 3 / 2011 |
Veröffentlicht: | 2011-03-09 |
Seiten 130 - 131
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