Arzneimittel sind von der gefahrstoffrechtlichen Kennzeichnungspflicht für gesundheitsschädliche Eigenschaften ausgenommen. Aus diesem Grunde ist die Identifizierung von Arzneistoffen und Arzneimitteln als potenzielle Gefahrstoffe erschwert. Dies hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) veranlasst, sich genauer mit den Gefahren von Arzneistoffen für die Beschäftigten des Gesundheitsdienstes zu beschäftigen.
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