Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) ist als Art. 1 des als Artikelgesetz ausgestalteten 1 Gesetzes zur Vereinheitlichung und Flexibilisierung des Arbeitszeitrechts vom 6. 6. 1994 (Arbeitszeitrechtsgesetz – ArbZRG) am 1. 7. 1994 in Kraft getreten (BGBl. I S. 1170). Eine erste Änderung erfolgte mit Wirkung vom 1. 11. 1996 durch das Gesetz über den Ladenschluss und zur Neuregelung der Arbeitszeit in Bäckereien und Konditoreien vom 30. 7. 1996 (BGBl. I S. 1186):
§ 2 Abs. 3 ArbZG wurde geändert,
§ 10 Abs. 3 ArbZG wurde eingefügt,
§ 18 Abs. 4 ArbZG wurde aufgehoben.
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