Die Vorschrift ist durch das Arbeitszeitgesetz vom 6.6.1994 (BGBl. I S. 1170) mit Wirkung vom 1.7.1994 geschaffen worden. Mit Wirkung vom 1.1.2004 hat das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt vom 24.12.2003 (BGBl. I S. 3002) die Vorschrift umfassend verändert, nachdem deren Europarechtswidrigkeit sowohl vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) als auch vom BAG festgestellt worden war (vgl. dazu Rn. 10 bis 12).
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