ArbStättV Erläuterungen: Anhang Nr. 1.3 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung
Zur ersten Orientierung wird auf die amtliche Begründung zur Verordnung (Kennziffer 4201) verwiesen. Eine dem Anhang 1.3 entsprechende Vorschrift war in der bisher geltenden ArbStättV 1975 nicht enthalten, war aber stets schon im Unfallverhütungsrecht vorgesehen.
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