§ 8 enthält Vorschriften über den Bestandschutz von Arbeitsstätten, die vor dem In-Kraft-Treten der Arbeitsstättenverordnung von 1975, bzw. von Arbeitsstätten, die vor In-Kraft-Treten der Änderungsverordnung von 1996 eingerichtet waren oder mit deren Einrichtung vor diesem Zeitpunkt begonnen worden war. Maßgebend ist jeweils der in § 8 genannte Stichtag.
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