Erfolge sind meistens das Ergebnis richtig geplanter Maßnahmen, die konsequent in der Praxis umgesetzt wurden. Das trifft in besonderem Maße auch für den Erfolg eines Unternehmens zu. Ist die Marktanalyse abgeschlossen und die grundsätzliche Entscheidung über die Herstellung eines Produktes bzw. das Erbringen einer Arbeitsleistung gefallen, setzt die Planung der praktischen Durchführung ein.
Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit (Arbeitssicherheit) und der damit im Zusammenhang stehende Umweltschutz sind notwendige Voraussetzungen für jedes Unternehmen auf dem Weg zum Unternehmens- bzw. Arbeitserfolg. Sie haben den gleichen Stellenwert wie Arbeitsqualität- und Quantität, also das Arbeitsergebnis. Jedes Unternehmen muss zum Erreichen der gesteckten Unternehmensziele die Gesundheit der eigenen Mitarbeiter schützen: In erster Linie aus humanitären Gründen, aber auch deshalb, weil der Mensch für das Unternehmen der wichtigste Produktionsfaktor ist. Jeder Unfall- bzw. krankheitsbedingte Ausfall bringt wirtschaftliche Nachteile. Hierauf ist das Arbeitsschutzgesetz mit der Umsetzung der EG-Richtlinie „über die Durchführung von Maßnahmen zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit“ (EWG 89/ 391) und weiterer Arbeitsschutzrichtlinien ausgerichtet.
Es gilt aber auch, die Menschen außerhalb des Betriebes und die Umwelt zu schützen. Deshalb gingen Gesetz- und Verordnungsgeber schon seit geraumer Zeit mehr und mehr dazu über, die unternehmerischen Pflichten zur Gewährleistung der Arbeitssicherheit (und des Gesundheitsschutzes) sowie des Umweltschutzes im Zusammenhang mit der Anlagensicherheit sowie dem Verbraucherschutz in rechtsverbindlichen auf einander abgestimmten Vorschriften zu regeln.
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