In unserem Beitrag wird gefordert, dass die öffentlich-rechtlichen Verpflichtungen im Arbeitsschutz sinnvoll analysiert, entsprechend den betrieblichen Gegebenheiten durch eine Aufbau- und Ablauforganisation strukturiert und in einem Arbeitsschutzmanagement-System zusammengefasst werden müssen. Die Einführung von solchen Systemen eröffnet dem Arbeitsschutz neue Wege, in die betriebliche Wirklichkeit einzugreifen. Dies kann zu einer nachhaltigen Verbesserung des Arbeitsschutzes führen und einen wertvollen Beitrag zur Wirtschaftlichkeit liefern.
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