Dieser Beitrag schließt an eine Veröffentlichung in „Die BG“ vom September 2000 mit dem Titel „Arbeitsschutz in der europäischen Union, Teil 1: Arbeitsunfälle“ an. Er befasst sich mit den Ergebnissen der Erhebung arbeitsbedingter Gesundheitsgefahren in den Staaten der Europäischen Union, unabhängig davon, ob diese Gefahren zu Unfällen und Berufskrankheiten führen oder die Gesundheit der Beschäftigten in anderer Art und Weise beeinträchtigen. Denn alle Gefahren für Leben und Gesundheit der Beschäftigten sind auf Grundlage der europäischen Arbeitsschutz-Rahmenrichtlinie in die Präventionspflicht der Unternehmen eingeschlossen – und sie sind Bestandteil des Präventionsauftrages an die gesetzliche Unfallversicherung in Deutschland.
Seiten 298 - 302
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