Seit 1960 sieht das staatliche Versicherungsgesetzbuch in Norwegen eine Versicherung gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten vor. Diese Unfallversicherung ist Teil des norwegischen Krankenversicherungssystems, das sich aus Beiträgen von Arbeitgeber- und Arbeitnehmerseite sowie staatlichen Mitteln finanziert.
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