Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Mecklenburg-Vorpommern
Vom 13. März 2014 (GVOBl. M-V S. 91), geändert am 29. Mai 2020 (GVOBl. M-V S. 446, 447)
Aufgrund des § 2 Absatz 1 und 2, des § 10 Absatz 1 Satz 3 und des § 23 Absatz 1 und 2 des Landesverwaltungskostengesetzes vom 4. Oktober 1991 (GVOBl. M-V S. 366,435), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 2. Dezember 2009 (GVOBl. M-V S. 666,671) geändert worden ist, verordnet das Ministerium für Arbeit, Gleichstellung und Soziales im Einvernehmen mit dem Ministerium für Inneres und Sport und dem Finanzministerium:
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