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Dokument Arbeitgeberpflichten bei psychischen Erkrankungen
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Arbeitgeberpflichten bei psychischen Erkrankungen
Im Gespräch mit Dr. Alexander Bourzutschky, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Fachanwalt für Sozialrecht

  • Dr. Alexander Bourzutschky

Die Fehltage von Beschäftigten aufgrund psychischer Erkrankungen nehmen in den letzten Jahren kontinuierlich und stark ansteigend zu. So sind nach einer Erhebung der DAK die Arbeitsunfähigkeitstage je 100 Versicherte auf durchschnittlich rund 323 Tage im Jahr 2024 gestiegen. Damit hat sich die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitstage in den letzten 24 Jahren nahezu verdreifacht. Dabei ist die Verteilung zwischen Männern und Frauen sehr unterschiedlich: Während es bei Männern 266 Fehltage waren, sind im gleichen Zeitraum bei Frauen 431 Fehltage festzustellen.

Lizenz: ESV-Lizenz
ISSN: 2365-7634
Ausgabe / Jahr: 7 / 2025
Veröffentlicht: 2025-07-09

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