Für festangestellte Mitarbeiter müssen Unternehmer verschiedene sozialversicherungsrechtliche Meldungen erstatten. Einzugsstelle für den Gesamtsozialversicherungs-Beitrag ist in erster Linie die Krankenkasse des jeweiligen Arbeitnehmers, bei geringfügig Beschäftigten die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See. Die Meldungen müssen auch Angaben zur gesetzlichen Unfallversicherung enthalten. Eine besonders wichtige und aktuelle Meldeart ist die Jahresmeldung, die für das Jahr 2009 bis spätestens zum 15.04.2010 zu erstatten ist.
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