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Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen - Arbeiten in Druckluft (Konkretisierung zur Druckluftverordnung) (RAB 25)

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. November 2003 (BArbBl. 3/2004, S. 48)

Zitieren Sie diesen Artikel
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.175334

Die Regeln zum Arbeitsschutz auf Baustellen (RAB) geben den Stand der Technik bezüglich Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen wieder. Sie werden vom Ausschuss für Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (ASGB) aufgestellt und von ihm der Entwicklung angepasst.

Die RAB werden vom Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit im Bundesarbeitsblatt (BArbBl.) bekannt gegeben.

Diese RAB 25 enthält Empfehlungen zu Bestimmungen der Druckluftverordnung und Antworten auf häufig gestellte Fragen zur Druckluftverordnung.

Stand: 12.11.2003

Teil 1 Empfehlungen zur Zulassung von Ausnahmen nach § 12 Abs. 1 Druckluftverordnung

1 Vorbemerkungen

2 Anwendungsbereich

3 Anforderungen an das Baustellenpersonal

3.1 Ermächtigter Arzt

3.2 Bereitschaftsarzt

3.3 Schleusenwärter

3.4 Betriebshelfer

4 Inhalt des Ausnahmeantrages

5 Dokumentation der Arbeitseinsätze

Teil 2 Ausstellung eines Befähigungsscheines nach § 18 Abs. 2 Druckluftverordnung

1 Vorbemerkungen

2 Anwendungsbereich

3 Aufgaben des Fachkundigen

4 Antrag

5 Voraussetzung für die Erteilung des Befähigungsscheines

6 Prüfung

7 Zusammensetzung der Prüfungskommission

8 Befähigungsschein

Teil 3 Ausschleusung mit Sauerstoff nach Arbeiten in Druckluft in Verbindung mit § 21 Abs. 1 DruckLV und Anhang 2 DruckLV

1 Vorbemerkungen

2 Anwendungsbereich

3 Wirkungsprinzipien der Sauerstoffdekompression

4 Maßnahmen vor der Schleusung

5 Maßnahmen während der Schleusung

6 Maßnahmen nach der Schleusung

7 Verhalten der Beschäftigten

8 Dokumentation der Arbeitseinsätze

9 Betrieb der Sauerstoffatemanlage

10 Instandhaltung der Sauerstoffanlage durch Wartung, Inspektion und Instandsetzung

11 Prüfung der Sauerstoffanlage

Anlage A (zu Teil 1 und Teil 3 der RAB 25)

Anlage B (zu Teil 2 der RAB 25)

Anlage C (zu Teil 2 der RAB 25)

Anlage D (zu Teil 2 der RAB 25)

Anhang zu RAB 25 Antworten zu häufig gestellten Fragen zur Anwendung der Druckluftverordnung

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