Höchstrichterliche Urteile zur Unternehmerpflichtversicherung kraft Satzung sind selten, dann aber wegweisend. Das vorliegende Urteil des BSG ist das erste zu der immerhin seit 1997 bestehenden Norm des § 3 SGB VII. Daher war es naheliegend, dass das BSG auch einige allgemeine Hinweise zur der Vorschrift gab, obwohl bei der Sprungrevision „nur“ über eine Übergangsregelung zu entscheiden war. Worum ging es?
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