Die Deutsche Anpassungsstrategie an den Klimawandel (DAS) weist darauf hin, dass bei Betriebsbereichen im Sinne der Störfallverordnung (StörfallV), in denen gefährliche Stoffe in höheren Mengen vorhanden sind und bei Extremereignissen freigesetzt werden könnten, die bisherigen Sicherheitsanforderungen und das Sicherheitsmanagement entsprechend des wissenschaftlichen Erkenntnisfortschritts und der Betreiberpflichten gemäß StörfallV zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen sind. Der Beitrag stellt die hierauf reagierende neue Technische Regel für Anlagensicherheit TRAS 310 der Kommission für Anlagensicherheit (KAS) vor. Diese TRAS dient der Konkretisierung der Eigenverantwortung von Betreibern von Betriebsbereichen aufgrund der StörfallV unter Berücksichtigung des Wasserrechts. Es wird insbesondere auch ein Vorschlag zur Berücksichtigung des Klimawandels gemacht.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2012.09.03 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 9 / 2012 |
Veröffentlicht: | 2012-09-10 |
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