Der europäische Harmonisierungsprozess schreitet auch bei der Gestaltung von Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz voran. Die jeweiligen nationalen Arbeitsschutzsysteme werden zunehmend durch einen europäischen Rechtsrahmen bestimmt. Damit gewinnt die Frage an Bedeutung, wie effizient die jeweiligen nationalen Systeme dieses gemeinsame europäische Recht in der betrieblichen Praxis umsetzen können.
Zur Beantwortung dieser Frage werden auf europäischer Ebene von Eurostat, dem statistischen Amt der Europäischen Kommission, der Stiftung zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen in Dublin und der Europäischen Arbeitsschutzagentur in Bilbao Statistiken veröffentlicht. Trotz erheblicher Anstrengungen gestatten diese Statistiken aber noch keine vergleichende Bewertung der Wirksamkeit des Arbeitsschutzhandelns in den Mitgliedstaaten. Die methodischen Defizite, die in einer unzureichenden Berücksichtigung der spezifischen Bedingungen der jeweiligen sozialen Sicherungssysteme liegen, können zu einer Unterschätzung, aber auch einer Überschätzung der Gesundheitsrisiken am Arbeitsplatz führen. Weitere Forschung ist notwendig. Den Anforderungen an eine qualifizierte Politikberatung genügen diese Statistiken nicht.
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