Will der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen die richtigen Schutzmaßnahmen für seine Beschäftigten auswählen, dann steht er auch immer wieder vor der Frage, welche Persönliche Schutzausrüstung (PSA) er bereitstellen soll. Natürlich steht hier die Rangfolge der Schutzmaßnahmen an erster Stelle. Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen ist das bekannte S-T-O-P Prinzip zu beachten. Wenn aber ein Ersatz des Gefahrstoffes oder eine Änderung des Verfahrens nicht möglich ist, also die Substitutionsprüfung negativ ausgefallen ist und auch nach Ausschöpfung aller Technischen und Organisatorischen Maßnahmen noch relevante Gefährdungen vorhanden sind, dann bleiben nur noch Personenbezogene Maßnahmen übrig.
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 10 / 2018 |
Veröffentlicht: | 2018-10-01 |
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