Lange Latenzzeiten, multiple Einflüsse und komplexe Krankheitsbilder – Krebserkrankungen sind oft unberechenbar. Zu den möglichen Risiken zählen auch Gefahrstoffe am Arbeitsplatz. Daher sind Arbeitgeber*innen verpflichtet, ein Expositionsverzeichnis über Gefährdungen mit krebserzeugenden, keimzellmutagenen und reproduktionstoxischen Stoffen der Kategorien 1A oder 1B zu führen. Die Zentrale Expositionsdatenbank dient der Dokumentation und Archivierung dieser Daten. Die Änderung der Gefahrstoffverordnung hat Neuerungen in Bezug auf das Expositionsverzeichnis ergeben.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2025.11.07 | 
| Lizenz: | ESV-Lizenz | 
| ISSN: | 2199-7349 | 
| Ausgabe / Jahr: | 11 / 2025 | 
| Veröffentlicht: | 2025-10-27 | 
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