Die Umsetzung der EG-Richtlinie 2003/10/EG in deutsches Recht über die „Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung)“ und die damit verbundene Zurückziehung der Unfallverhütungsvorschrift BGV B3 „Lärm“ durch die Berufsgenossenschaften hat Änderungen der Rechtslage zur Folge. Dies zwingt auch zur Anpassung der berufsgenossenschaftlichen Regeln und Informationen.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2008.11.08 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 11 / 2008 |
Veröffentlicht: | 2008-11-05 |
Seiten 526 - 527
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