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Handekzemen vorbeugen  
05.03.2026

Aktualisierte S2k-Leitlinie zu „Beruflichen Hautmitteln“

ESV-Redaktion Betriebssicherheit/DDG
Die Leitlinie beinhaltet auch eine gezielte Auswertung neuer Studien zum Thema Feuchtarbeit. (Foto: Myriams-Fotos/Pixabay)
Berufstätige, deren Haut viel Kontakt zu Wasser, Reinigungs- und Desinfektionsmitteln, Kühlschmierstoffen oder anderen Reizstoffen hat, sind vermehrt von Handekzemen betroffen, da solche Tätigkeiten die Hautbarriere schädigen und Ekzeme auslösen oder verschlimmern können. Berufliche Hautmittel (Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel), die für den Einsatz am Arbeitsplatz vorgesehen sind, können hier vorbeugen. Sie sind ein wichtiger Bestandteil der Prävention am Arbeitsplatz.

Das unter Federführung der Deutschen Dermatologischen Gesellschaft (DDG) und der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM) erstellte Update der Leitlinie „Berufliche Hautmittel“ gibt einen Entscheidungsrahmen für die Verwendung von beruflichen Hautmitteln am Arbeitsplatz. Die aktualisierte Leitlinie hat die Zielsetzung, die Prävention beruflich bedingter Handekzeme zu verbessern.

Von einem chronischen Handekzem sind bis zu zehn Prozent der Bevölkerung betroffen. Ausgelöst wird es häufig durch berufliche Tätigkeit, denn durch „Handarbeit“ gerät die Haut in direkten Kontakt mit Stoffen, die die Haut gefährden. Bei Friseurfachkräften, Reinigungskräften, Beschäftigten im Gesundheitswesen und Arbeitenden in Metallbetrieben oder in den Bauberufen treten Handekzeme mit einer Punktprävalenz von bis zu 40 % auf.

„Betroffene leiden nicht nur an Schwellungen, Juckreiz und Schmerzen. Die hinzukommenden Rhagaden (spaltförmige Einrisse) und die starke Verhornung (Hyperkeratosen) der Haut beeinträchtigen unmittelbar die Berufsausübung“, erklärt Leitlinienkoordinator Dr. med. Michal Gina, Leiter des Referats Berufsdermatologie am Institut für Prävention und Arbeitsmedizin der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), Ruhr-Universität Bochum. Die richtige Anwendung von Hautschutz-, Hautpflege- und Hautreinigungsmitteln (zusammengefasst als berufliche Hautmittel) ist für die Prävention von Handekzemen von zentraler Bedeutung. Dies gilt insbesondere für Beschäftigte, die einen erheblichen Teil ihrer Arbeitszeit Feuchtarbeit verrichten. Dazu gehören der Hautkontakt mit Wasser oder wässrigen Flüssigkeiten wie beispielsweise wassergemischten Kühlschmierstoffen, wässrigen (alkoholischen) Desinfektionsmitteln oder wässrigen Reinigungsmitteln sowie Tätigkeiten, die mit häufigem Händewaschen verbunden sind. „Die regelmäßige Anwendung von Hautschutz- und Hautpflegemitteln sowie die Durchführung einer schonenden Hautreinigung können dazu beitragen, dass die Haut die Belastungen am Arbeitsplatz besser toleriert und sich bei eingetretenen Belastungen schneller regeneriert“, betont Gina.

Die aktualisierte Leitlinie der DDG, der Deutschen Gesellschaft für Arbeitsmedizin und Umweltmedizin (DGAUM), der Arbeitsgemeinschaft für Berufs- und Umweltdermatologie (ABD) und weiterer Fachgesellschaften richtet sich an Ärzte und Ärztinnen aus der Dermatologie, der Arbeits- und Betriebsmedizin und auch an Arbeitgeber. Das Hauptziel der Leitlinie ist es, einen Entscheidungsrahmen für die Verwendung von beruflichen Hautmitteln am Arbeitsplatz bereitzustellen, um Handekzemen insbesondere im beruflichen Umfeld besser vorzubeugen. „Berufliche Hautmittel sind wichtig, sie ersetzen aber nicht die Verwendung von Schutzhandschuhen oder anderen Präventionsmaßnahmen nach dem STOP-Prinzip (Substitution, technische, organisatorische und persönliche Maßnahmen), die immer Vorrang haben“, ergänzt Gina. Zudem sei es wichtig, den Einsatz dieser Mittel kritisch auf Basis der Gefährdungsbeurteilung zu prüfen, da sie unter Umständen die Aufnahme bestimmter Gefahrstoffe beeinflussen können.

Die Leitlinie präsentiert aktuelle Daten aus epidemiologischen Untersuchungen und gibt praxisrelevante Empfehlungen. Zudem beinhaltet sie eine gezielte Auswertung neuer Studien zum Thema Feuchtarbeit und berücksichtigt die Ergebnisse des Cochrane Reviews zur Primärprävention berufsbedingter Handekzeme (Bauer et al., 2018). „Wir positionieren uns beispielsweise klar zur Problematik des Einsatzes von Aluminiumchlorhydroxid in Hautschutzmitteln“, sagt Prof. Dr. med. Manigé Fartasch, Berufsdermatologin und im Vorstand der ABD. Unter Berücksichtigung der aktuellen Stellungnahmen des wissenschaftlichen Ausschusses für Verbrauchersicherheit der Europäischen Kommission (SCCS) im Jahr 2023 kommt die Leitliniengruppe zu der Empfehlung, dass die Anwendung von Hautschutz- oder Hautpflegemitteln mit Aluminiumchlorohydrat bei intakter Haut erwogen werden kann (s. Kapitel „Sicherheitsbewertung für Aluminiumchlorohydrat in beruflichen Hautmitteln“).

Zudem wird in der Leitlinie der Umgang mit potenziellen Allergenen thematisiert, basierend auf Literatur und aktuellen Daten des Informationsverbunds Dermatologischer Kliniken (IVDK). „Trotz der breiten Regulierung durch den Gesetzgeber dürfen berufliche Hautmittel einige Problemallergene enthalten, die zu allergischen Kontaktekzemen führen können. In diesem Bereich besteht allerdings noch weiterer Forschungsbedarf“, erklärt Fartasch. Beschäftigte im Gesundheitsbereich sollten, so empfiehlt es die Leitlinie, bei Körperwaschungen flüssigkeitsdichte Handschuhe tragen, um den direkten Hautkontakt mit Reinigungsmitteln und Wasser zu vermeiden. Das gilt auch für das Auftragen von Pflegeprodukten auf die Haut von Patientinnen und Patienten, um einen direkten Kontakt mit möglicherweise sensibilisierenden Inhaltsstoffen zu vermeiden und die Handwaschfrequenz zu reduzieren.

Berufliche Hautmittel gehören zu den sogenannten persönlichen Schutzmaßnahmen. Sie werden den Beschäftigten eines Betriebs im Rahmen eines integrativen Hautschutzkonzepts zur Prävention beruflich bedingter Hauterkrankungen zur Verfügung gestellt. Im juristischen Sinne gelten sie als Kosmetika und unterliegen damit der EU-Kosmetik-Verordnung. Anders als bei Arzneimitteln muss die Wirksamkeit von Hautschutzmitteln nicht durch klinische Studien geprüft werden. Die Leitliniengruppe spricht sich stark für die Prüfung der Wirksamkeit von Hautschutzmitteln aus, die derzeit von vielen Herstellern nicht standardisiert durchgeführt wird. „Hautschutzmittel können beispielsweise in einem In-vivo-Verfahren geprüft und mit einem DGUV-Prüfzeichen zertifiziert werden, wenn die entsprechenden Kriterien erfüllt sind“, betont Gina. Wichtig ist auf Herstellerseite zudem die Dokumentation. Empfehlungen an Hersteller sind in einem Unterkapitel zusammengestellt.

„Die Aktualisierung der Leitlinie bringt Klarheit bei der Auswahl und Anwendung der beruflichen Hautmittel. Zugleich erhöht sie das Bewusstsein für die Bedeutung von Hautschutz und entsprechenden Pflegemaßnahmen am Arbeitsplatz“, sagt Prof. Dr. med. Silke Hofmann, Direktorin des Zentrums für Dermatologie, Allergologie und Dermatochirurgie, HELIOS Universitätsklinikum Wuppertal und Beauftragte für die Öffentlichkeitsarbeit der DDG. Das so wachsende Verständnis für Hautgesundheit am Arbeitsplatz fördert die Zusammenarbeit zwischen Ärztinnen/Ärzten, betrieblichen Sicherheitsfachkräften und Arbeitgebern. Die Leitlinie schafft eine gemeinsame Grundlage für die Diskussion und für Entscheidungen bezüglich der Anwendung und Auswahl von beruflichen Hautmitteln.

S2k-Leitlinie „Berufliche Hautmittel“ (AWMF-Registernummer 013-056). Version 3.0. 2025. Verfügbar unter: https://register.awmf.org/de/leitlinien/detail/013-056

Quelle: Pressemiteilung DDG

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