Im Herbst 2019 hat der Ausschuss für Gefahrstoffe (AGS) einen Arbeitsplatzgrenzwert (AGW) für Dämpfe und Aerosole aus Bitumen gesetzt und diesen AGW gleichzeitig für 5 Jahre für fast alle Anwendungsbereiche von Heißbitumen ausgesetzt. 2015 war ähnliches mit den Stickoxid-Grenzwerten geschehen, 2017 mit dem AGW für Dieselmotoremissionen. Wie geht der Arbeitgeber damit um, die Beschäftigten, der Betriebsrat? Muss sich ohne AGW an anderen Maßstäben orientiert werden? Gilt weiterhin das Minimierungsgebot?
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2020.07.10 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 7 / 2020 |
Veröffentlicht: | 2020-08-03 |
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