Die Gewerbeaufsicht verfgte die sofortige Einstellung der Arbeiten auf einer Baustelle, auf der Asbestabfall offen gelagert wurde, keiner der weisungsbefugten Sachkundigen vor Ort war und Mitarbeiter keine persnliche Schutzausrstung trugen. Dieser Aufsatz bereitet das Gerichtsurteil ber die Klage des Bauunternehmens auf und diskutiert die konkreten Verste gegen die Gefahrstoffverordnung.
| DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2021.03.11 |
| Lizenz: | ESV-Lizenz |
| ISSN: | 2365-7634 |
| Ausgabe / Jahr: | 3 / 2021 |
| Veröffentlicht: | 2021-03-02 |
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