Die EU hat die zulässige Lärmexposition für alle Arbeitnehmer geregelt: 87 dB(A). Obwohl diese Lautstärke im Orchester deutlich überschritten wird, gilt die Regelung ausdrücklich auch für Musiker. Und das nicht ohne guten Grund. Viele Musiker wissen um „ihre“ c-5-Senke, ihren mehr oder minder fortgeschritten lärmbedingten Hörschaden. Viele kennen auch den Tinnitus, nervige Ohrgeräusche, zunächst nicht immer, aber meistens immer öfter. Was soll man dagegen tun? Leiser spielen? Klassik verbieten? (Von moderner Unterhaltungsmusik ganz zu schweigen!)
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2199-7349.2004.04.01 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2199-7349 |
Ausgabe / Jahr: | 4 / 2004 |
Veröffentlicht: | 2004-04-01 |
Seiten 172 - 175
Um unseren Webauftritt für Sie und uns erfolgreicher zu gestalten und
Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Das sind zum einen notwendige für den technischen Betrieb. Zum
anderen Cookies zur komfortableren Benutzerführung, zur verbesserten
Ansprache unserer Besucherinnen und Besucher oder für anonymisierte
statistische Auswertungen. Um alle Funktionalitäten dieser Seite gut
nutzen zu können, ist Ihr Einverständnis gefragt.
Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Notwendige | Komfort | Statistik
Bitte wählen Sie aus folgenden Optionen: