Sachgebiet: Gefahrgut
Gesetzgeber: Bund
Vom 25. Oktober 2018, BGBl. II S. 443
Die Anlagen A und B ADR sind mit der 27. ADR-Änderungsverordnung (27. ADRÄndV) vom 25. Oktober 2018 (BGBl. II 2018 S. 443) bekannt gemacht worden. Die Änderungen treten zum 1.1.2019 in Kraft.
Auf Grund des Artikels 2 Absatz 1 des Gesetzes vom 18. August 1969 zu dem Europischen bereinkommen vom 30. September 1957 ber die internationale Befrderung gefhrlicher Gter auf der Strae (ADR) (BGBl. 1969 II S. 1489), der zuletzt durch Artikel 486 der Verordnung vom 31. August 2015 (BGBl. I S. 1474) gendert worden ist, verordnet das Bundesministerium fr Verkehr und digitale Infrastruktur:
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