Mit dem Arbeitsschutzgesetz von 1996 wurde die Gefährdungsbeurteilung zu einem wichtigen Pfeiler des Arbeits- und Gesundheitsschutzes im Betrieb. Sie verkörpert in der Unternehmenspraxis den grundlegenden und geradezu revolutionären Gedanken des neuen Regelwerkes: Der Unternehmer übernimmt die Verantwortung, erhält aber dafür bis dato nie gekannten Spielraum bei der Umsetzung des Arbeitsschutzes.
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) von 1996 markierte die wohl wichtigste Weichenstellung in der Geschichte des deutschen Arbeitsschutzes. Den philosophischen Kern des Regelwerkes bildeten die Gedanken vom Vorrang der Prävention im Arbeitsschutz, sowie unternehmerischer Freiheit, Selbstbestimmung und Verantwortung. Vor allem durch das Instrument der Gefährdungsbeurteilung sollte der Arbeitsschutz integraler Bestandteil der Unternehmensführung werden. Nach zwanzig Jahren lässt sich feststellen, dass die Gefährdungsbeurteilung aus der Sicherheitskultur des Großteils der deutschen Unternehmen nicht mehr wegzudenken ist. In den Klein- und Kleinstbetrieben kämpft sie aber trotz gesetzlicher Verpflichtung immer noch um ihre Akzeptanz.
DOI: | https://doi.org/10.37307/j.2365-7634.2016.05.06 |
Lizenz: | ESV-Lizenz |
ISSN: | 2365-7634 |
Ausgabe / Jahr: | 5 / 2016 |
Veröffentlicht: | 2016-05-10 |
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