Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe
Gesetzgeber: Bund
Vom 2. Februar 2023 (BAnz AT 27.02.2023 B3)
Auf Grund von § 46 Absatz 3 des Gesetzes zum Schutz der Kulturpflanzen vom 6. Februar 2012 (BGBl. I S. 148, 1281) wird bekannt gemacht:
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