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Bekanntmachung Zweiter Aufruf zur Antragseinreichung gemäß der Förderrichtlinie für die Nachrüstung von mit Selbstzündungsmotor angetriebenen Nutzfahrzeugen mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3,5 Tonnen (schwere Kommunalfahrzeuge) der Schadstoffklassen Euro I, II, III, IV, V und EEV oder Euro 3, 4 und 5

Sachgebiet: Immissionsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 20. September 2019 (BAnz AT 01.10.2019 B6)