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Bremische Verordnung über Zuständigkeiten für die Ausführung von Rechtsvorschriften nach dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und dem Gesetz zu dem Übereinkommen über sichere Container

Sachgebiet: Gefahrgut

Gesetzgeber: Bremen

Vom 14. Juni 2016, Brem.GBl. S. 332

Aufgrund

verordnet der Senat:

Teil 1 Zuständigkeiten nach dem Gefahrgutbeförderungsgesetz

Teil 2 Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt

Teil 3 Zuständigkeiten nach der Gefahrgutverordnung See

Teil 4 Zuständigkeiten nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung

Teil 5 Zuständigkeiten nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 2. Dezember 1972 über sichere Container

Teil 6 Zuständigkeiten nach der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung

Teil 7 Schlussbestimmungen