Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1321 "Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(µg/m3) x Jahre]", zu der Berufskrankheit Nr. 4113 "Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo(a)pyren-Jahren [(µg/m3) x Jahre]" sowie zu der Berufskrankheit Nr. 5102 "Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe" hier: Einwirkung durch Schusterpech
Sachgebiet: Arbeitsschutz
Gesetzgeber: Bund
Vom 6. Juli 2020 (GMBl 2020, S. 449)
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/v.1373540
Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 3. Juli 2020 folgende wissenschaftliche Stellungnahme zu den genannten Berufskrankheiten beschlossen: