ARBEITSSCHUTZ digital
 

Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 1321 "Schleimhautveränderungen, Krebs oder andere Neubildungen der Harnwege durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 80 Benzo(a)pyren-Jahren [(µg/m3) x Jahre]", zu der Berufskrankheit Nr. 4113 "Lungenkrebs oder Kehlkopfkrebs durch polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe bei Nachweis der Einwirkung einer kumulativen Dosis von mindestens 100 Benzo(a)pyren-Jahren [(µg/m3) x Jahre]" sowie zu der Berufskrankheit Nr. 5102 "Hautkrebs oder zur Krebsbildung neigende Hautveränderungen durch Ruß, Rohparaffin, Teer, Anthrazen, Pech oder ähnliche Stoffe" hier: Einwirkung durch Schusterpech

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 6. Juli 2020 (GMBl 2020, S. 449)

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat "Berufskrankheiten" beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 3. Juli 2020 folgende wissenschaftliche Stellungnahme zu den genannten Berufskrankheiten beschlossen: