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Wissenschaftliche Stellungnahme zu der Berufskrankheit Nr. 2101 der Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung "Schwere oder wiederholt rückfällige Erkrankungen der Sehnenscheiden oder des Sehnengleitgewebes sowie der Sehnen- oder Muskelansätze" – hier: Klarstellung zum Krankheitsbild

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Vom 12. April 2024 (GMBl 2024, S. 330)

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat Berufskrankheiten beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat am 5. September 2023 folgende wissenschaftliche Stellungnahme zu der oben genannten Berufskrankheit beschlossen: