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Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“

Sachgebiet: Arbeitsschutz

Gesetzgeber: Bund

Bekanntmachung d. BMAS vom 1. Juli 2013 — IVa 4-45222-Hautkrebs durch UV-Licht —, GMBl S. 671

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales hat in seiner Sitzung am 29. November 2012 empfohlen, in die Anlage 1 zur Berufskrankheiten-Verordnung folgende neue Berufskrankheit aufzunehmen:

„Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“

Die hierzu vom Ärztlichen Sachverständigenbeirat erarbeitete wissenschaftliche Begründung lautet wie folgt:

Wissenschaftliche Begründung für die Berufskrankheit „Plattenepithelkarzinome oder multiple aktinische Keratosen der Haut durch natürliche UV-Strahlung“

Der Ärztliche Sachverständigenbeirat „Berufskrankheiten“ beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales empfiehlt eine neue Berufskrankheit mit der vorgenannten Legaldefinition in die Anlage 1 der Berufskrankheiten-Verordnung aufzunehmen.

Diese Empfehlung wird wie folgt begründet:

3. Kenntnisse zu den Wirkungen am Menschen -Krankheitsbilder und Diagnosen

4. Validität und Reliabilität der vorliegenden Erkenntnisse aus epidemiologischen Untersuchungen

4.2 Ergebnisse

7. Hinweise zur Beurteilung der UV-Exposition und zur Begutachtung