Was bei einer Krankschreibung erlaubt ist – und was nicht
Was erlaubt ist und wann Ärger droht
Grundsätzlich ist alles möglich, solange es den Genesungsprozess unterstützt. Spazierengehen an der frischen Luft beispielsweise kann den Kreislauf anregen und das Wohlbefinden fördern. Auch Einkaufen im Supermarkt ist in der Regel unproblematisch. Leichte sportliche Aktivitäten, zum Beispiel moderates Joggen, können hilfreich sein, allerdings sollte dies mit dem Arzt abgesprochen sein. Bei leichten Erkrankungen oder psychischen Belastungen kann sich ein Treffen mit Freunden positiv auf die Gesundheit auswirken. Problematisch wird es, wenn Aktivitäten im Widerspruch zur Diagnose oder zu den Anweisungen des Arztes stehen. So empfiehlt es sich, sich an eine verordnete Bettruhe auch zu halten. Als nicht förderlich für die Genesung gelten bei vielen Krankheiten nicht nur energieintensive Sportarten, sondern zum Beispiel auch ausgedehnte Shoppingtouren oder Bar-Besuche. Es kommt jedoch immer auf den Einzelfall an: Ein Schreiner mit gebrochener Hand kann zwar nicht arbeiten, ein Restaurantbesuch wird jedoch seine Heilung eher nicht gefährden. „Partynächte oder Alkoholkonsum sind jedoch regelmäßig als genesungswidrig einzustufen“, so Brandl.
Wann Urlaub möglich ist
Reisen während einer Krankschreibung ist grundsätzlich möglich, solange der Aufenthalt die Genesung unterstützt. Gerade bei psychischen Erkrankungen wie Depressionen oder bei Burnout kann ein Urlaub und der damit verbundene Ortswechsel zur Gesundung beitragen. Allerdings ist es hier wichtig, die geplante Reise mit der behandelnden Arztpraxis abzusprechen. Wenn diese bescheinigt, dass der Urlaub die Heilung nicht gefährdet – sondern im Idealfall sogar unterstützt –, ist der Urlaub während der Krankschreibung in der Regel erlaubt. Umgekehrt gilt: „Reisen, die körperlich anstrengend sind und Stress erzeugen, können die Genesung verzögern“, ergänzt die ERGO-Expertin. Wichtig ist immer auch die Art der Krankheit: Ein Skiurlaub mit Grippe etwa ist eine schlechte Idee. Arbeitsrechtlich kann die Folge eine Gehaltskürzung, eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sowie in schwerwiegenden Fällen sogar eine Kündigung sein. „Daher empfiehlt es sich, im Krankheitsfall nur eine für die Genesung hilfreiche Reise anzutreten“, rät Brandl. „Wer sicher gehen will, informiert den Arbeitgeber.“
Krankgeschrieben, aber am Schreibtisch?
Eine ärztliche Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung stellt kein Arbeitsverbot dar, sondern prognostiziert den erwarteten Krankheitsverlauf. Das bedeutet, aus rechtlicher Sicht können Beschäftigte trotz Krankschreibung arbeiten, wenn sie sich arbeitsfähig fühlen. Ein vorheriger Arztbesuch ist dafür nicht nötig. Allerdings darf der Arbeitgeber den Arbeitnehmer nach Hause schicken, wenn er den Eindruck hat, dass die Krankheit noch andauert. Auch hier gilt: Miteinander reden hilft.
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Quelle: Pressemitteilung ERGO
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