ARBEITSSCHUTZ digital
 

Technische Regel für Anlagensicherheit – Vorkehrungen und Maßnahmen wegen der Gefahrenquellen Niederschläge und Hochwasser (TRAS 310)

Sachgebiet: Anlagensicherheit

Gesetzgeber: Bund

Vom 30. September 2022 (BAnz AT 12.01.2023 B5)

4 Begriffsbestimmungen

5 Systematisierung und Aufbau der TRAS

7 Detaillierte Gefahrenquellenanalyse

7.1 Teil A: Überflutung (Wasserstandshöhe, Strömung, Staudruck, Treibgut, Eisgang)

8 Ermittlung der gefährdeten, sicherheitsrelevanten Teile des Betriebsbereichs und der Anlagen

10 Festlegung von Szenarien und Schutzzielen in Verbindung mit § 3 Absatz 1 und § 4 der Störfall-Verordnung

14 Festlegung von Maßnahmen zur Begrenzung von Störfallauswirkungen

15 Planung für Notfälle, Ergänzung von betrieblichen Alarm- und Gefahrenabwehrplänen, Übermittlung von Informationen für die externe Alarm- und Gefahrenabwehrplanung

17 Erfüllung von weiteren Pflichten der Störfall-Verordnung

Anhang
Berücksichtigung des Klimawandels, Auslegungsanforderungen