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VERORDNUNG (EU) Nr. 284/2013 DER KOMMISSION vom 1. März 2013 zur Festlegung der Datenanforderungen für Pflanzenschutzmittel gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1107/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates über das Inverkehrbringen von Pflanzenschutzmitteln ((EU) Nr. 284/2013)

Sachgebiet: Chemikalien und Gefahrstoffe

Gesetzgeber: Europäische Union

Vom 1. März 2013, ABl. L 93 S. 85

ANHANG

TEIL A CHEMISCHE PFLANZENSCHUTZMITTEL

ABSCHNITT 1. Identität des Pflanzenschutzmittels

ABSCHNITT 2 Physikalische, chemische und technische Eigenschaften des Pflanzenschutzmittels

ABSCHNITT 3 Angaben zur Anwendung

ABSCHNITT 4 Weitere Informationen über das Pflanzenschutzmittel

ABSCHNITT 5 Analysemethoden

ABSCHNITT 6 Wirksamkeitsdaten

ABSCHNITT 7 Toxikologische Untersuchungen

ABSCHNITT 9 Verbleib und Verhalten in der Umwelt

ABSCHNITT 10 Ökotoxikologische Untersuchungen

TEIL B ZUBEREITUNGEN AUS MIKROORGANISMEN, EINSCHLIESSLICH VIREN

1. IDENTITÄT DES PFLANZENSCHUTZMITTELS

2. PHYSIKALISCHE, CHEMISCHE UND TECHNISCHE EIGENSCHAFTEN DES PFLANZENSCHUTZMITTELS

3. ANGABEN ZUR ANWENDUNG

4. WEITERE INFORMATIONEN ÜBER DAS PFLANZENSCHUTZMITTEL

5. ANALYSEMETHODEN

6. WIRKSAMKEITSDATEN

7. AUSWIRKUNGEN AUF DIE MENSCHLICHE GESUNDHEIT

10. AUSWIRKUNGEN AUF NICHTZIEL-ORGANISMEN