Verantwortung verlangt Rechtskenntnis und Rechtserkundigung – „Unwissenheit schützt vor Strafe nicht“
Jeder Rechtsunterworfene muss auch seine Rechtspflichten kennen, sonst kann er sie nicht erfüllen. Ein Stück weit muss im Arbeits- oder Dienstverhältnis aufgeklärt werden (siehe Kapitel 1). Aber Beschäftigte sind „von alleine“ rechtsunterworfen (siehe Kapitel 2) – nicht erst in Folge der Aufklärung.
Seiten 23 - 28
mit Smartlink: https://arbeitsschutzdigital.de/978-3-503-17008-1_8999