Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)
Sachgebiet: Bio- und Gentechnik
Gesetzgeber: Bund
Vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143)
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Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften
Abschnitt 2
Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern
Abschnitt 3
Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern
Abschnitt 3a
Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register
Abschnitt 4
Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben
Abschnitt 5
Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen
§ 13b Meldung schwerwiegender Zwischenfälle und schwerwiegender unerwünschter Reaktionen bei Geweben