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Gesetz über die Spende, Entnahme und Übertragung von Organen und Geweben (Transplantationsgesetz - TPG)

Sachgebiet: Bio- und Gentechnik

Gesetzgeber: Bund

Vom 4. September 2007 (BGBl. I S. 2206), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 12. Mai 2026 (BGBl. 2026 I Nr. 143)

Abschnitt 1
Allgemeine Vorschriften

Abschnitt 2
Entnahme von Organen und Geweben bei toten Spendern

Abschnitt 3
Entnahme von Organen und Geweben bei lebenden Spendern

Abschnitt 3a
Gewebeeinrichtungen, Untersuchungslabore, Register

Abschnitt 4
Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben

Abschnitt 5
Meldungen, Dokumentation, Rückverfolgung, Datenschutz, Fristen

Abschnitt 5a
Transplantationsregister

Abschnitt 5b
Richtlinien zum Stand der Erkenntnisse der medizinischen Wissenschaft, Verordnungsermächtigung

Abschnitt 6
Verbotsvorschriften

Abschnitt 7
Straf- und Bußgeldvorschriften

Abschnitt 8
Schlussvorschriften