Vom 2. Juli 2024 (GVBl. S. 210)
Erster Abschnitt
Zweck und Anwendungsbereich, Begriffsbestimmungen, Aufgabenträger, Landesbeirat
Zweiter Abschnitt
Brandschutz und Allgemeine Hilfe
Erster Unterabschnitt
Feuerwehren im Brandschutz und in der Allgemeinen Hilfe
Zweiter Unterabschnitt
Andere Organisationen in der Allgemeinen Hilfe
Dritter Unterabschnitt
Vorbeugender Gefahrenschutz
Vierter Unterabschnitt
Einsatzleitung
Dritter Abschnitt
Katastrophenschutz
Erster Unterabschnitt
Organisation des Katastrophenschutzes
Zweiter Unterabschnitt
Maßnahmen im Katastrophenschutz
Vierter Abschnitt
Gesundheitsbereich
Fünfter Abschnitt
Pflichten der Bevölkerung, Entschädigung
Sechster Abschnitt
Kosten
Siebenter Abschnitt
Aus-, Fort- und Weiterbildung
Achter Abschnitt
Ergänzende Bestimmungen
Neunter Abschnitt
Übergangs- und Schlussbestimmungen